Die “Reductio ad Hitlerum” hat ihr eigenes Lemma in der Wikipedia. Bei Ask Metafilter wurde darüber gerätselt, wer das Mem “You know who else…?”, mit dem in manchen Diskussionen eher spielerisch-ironisch Godwins Gesetz befolgt wird, in die Welt gesetzt hat, und ob das überhaupt rekonstruierbar sei.
Anscheinend vollen Ernstes verwendet das rhetorische Manöver Christian Breunig, seines Zeichens Chefredakteur der renommierten “Media Perspektiven”, in einer Verteidigung des Prinzips Werbung im öffentlich-rechtlichen Radio. Werbung habe, so heißt es dort in einem kleinen historischen Rückblick, von Anfang an zum deutschen Radio dazu gehört, und auch Kritiker habe es von Anfang an gegeben. Insbesondere (aufgemerkt!) unter den Nazis sei Werbung im Radio verboten gewesen.
Neben diesem historischen (Schein-)Argument gegen ein öffentlich-rechtliches Werbeverbot werden auch noch zwei jüngere Studien (I / II) im Auftrag des Markenverbandes ins Feld geführt, denen zufolge ein Werbeverbot für die ARD-Radiosender katastrophale Folgen für die Akzeptanz des Werbeträgers Radio insgesamt haben, und – oh Schreck! – zu einem Abwandern der Werbung auf andere Plattformen, wie zum Beispiel das Internet (Google! Facebook!!), führen könnte. (Ähnliches hat der Markenverband sich auch für die Fernsehwerbung ‘bestätigen’ lassen.)
Christian Breunig, by the way, gehört mit seinen Media Perspektiven zur “Arbeitsgemeinschaft der ARD-Werbegesellschaften”.